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Allgemeine Geschäftsbedingungen der ALPHA-DATA e.K.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der ALPHA-DATA e.K. sind fester Bestandteil aller Angebote, die von der Firma abgegeben und aller Verträge, die mit ihr abgeschlossen werden. Sie gelten weiter für alle laufenden und künftigen geschäftlichen, insbesondere vertraglichen Handlungen zwischen den Vertragspartnern. Abweichungen hiervon sind nur dann verbindlich, wenn sie von ALPHA DATA e.K. ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Alle abgegebenen Angebote bleiben unverbindlich und sind erst mit der Auftragserteilung und deren Bestätigung durch die Auftragnehmerfirma verbindlich.

A: Lieferung von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien
Eigentumsvorbehalt
Bis zu ihrer vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von ALPHA DATA e.K., wobei unerheblich ist, ob die Bezahlung in bar oder unbar erfolgt, oder sonstige Nebenabreden über Zahlungsmodalitaten oder andere Abreden getroffen wurden. Der genannte Eigentumsvorbehalt wird durch die Einstellung einzelner Forderungen oder Saldoziehungen und deren Anerkennung nicht aufgehoben.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Auftraggebers die Vorbehaltware nach einmaliger
Mahnung zurückzunehmen.
Der Auftraggeber ist zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
Weiterverkauf
Die im Weiterverkauf genannte Ware kann nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufs weiterverkauft werden, wenn die gesamte Kaufpreisforderung auf ALPHA DATA e.K. übergeht.
Wird die Vorbehaltware allein oder gemeinsam mit anderen nicht vertragsgemäßen Waren weiterveräußert, tritt der Weiterveräußerer (Auftraggeber) vorweg die Forderungen in H ohe des Vorbehaltwarenwertes mit allen Nebenrechten an die ALPHA DATA e.K. ab. ALPHA DATA e.K. stimmt dieser Abtretung der Vorbehaltware zu.
Der Wert der Ware ergibt sich aus dem Rechnungsbetrag zuzüglich Sicherungsaufschlag von 10%. Soweit dem Rechte Dritter entgegenstehen, entfällt der Sicherungsaufschlag.
Lieferung
Soweit nicht anderes vereinbart, erfolgen die Lieferungen ab Firmensitz der ALPHA-DATA e.K.. Die Auslieferung der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, dem auch die Kostenübernahme von Transportversicherungen im Falle des Abschlusses einer solchen auf seinen ausdrücklichen Wunsch obliegt. ALPHA DATA e.K. übernimmt keine Gewahr für billigsten und schnellsten Versand.
Für Lieferungen unter einem Netto-Warenwert von EUR 75.- wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 10.- erhoben.
Lieferfristen
Die verabredeten Lieferfristen sind - soweit nicht anders vereinbart - unverbindlich und zeitnahe dem vereinbarten Lieferdatum.
Sie beginnen mit der Auftragsbestätigung. Voraussetzung hierfür ist die beanstandungsfreie Klärung aller
Vertragseinzelheiten.
Ereignisse und Vorkommnisse, die eine Ausdehnung der Liefertermine verursachen und von der Auftragnehmerfirma nicht zu vertreten sind, verlängern die Lieferfristen angemessen. Hierzu zählen u.a. Ereignisse in eigenen oder fremden Betrieben, höhere Gewalt, Energiemangel, Arbeitskämpfe usw. In diesem
Falle wird eine Haftung der ALPHA DATA e.K. ausgeschlossen.
Abnahmeverzug
Die rechtlichen Voraussetzungen bei Abnahmeverzug des Auftraggebers ergeben sich aus §326 BGB. Ergänzend hierzu hat ALPHA DATA e.K. das Recht vom Vertrag teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des verbleibenden Teils der Lieferung Schadenersatz zu verlangen. Bei Nichtabnahme der Ware durch den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist nach Warenfertigstellungsanzeige bzw. des vereinbarten Liefertermins oder bei Versandverzögerung infolge v. Umständen, die ALPHA DATA e.K. nicht zu vertreten hat, ist ALPHA DATA e.K. berechtigt, die Ware für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers im eigenen oder fremden Raum zu lagern.
Beanstandungen, Gewährleistung und Haftung
1. Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmangel schadhaft, liefert ALPHA DATA e.K. nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers Ersatz oder bessert nach. Mehrfachbesserungen sind nur in beiderseitigem Einvernehmen zulässig.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate (Verschleißteile und Druckköpfe 3 Monate) und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Handelt es sich um eine gebrauchte Ware, dann sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es läge eine arglistige Täuschung oder eine zugesicherte Eigenschaft vor. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit.
3. Hat der Hersteller eines von ALPHA DATA e.K. veräußerten Produktes eine Garantieerklärung abgegeben, reicht ALPHA DATA e.K. diese Garantieerklärung an den Auftraggeber weiter, mit der Maßgabe, dass der Auftraggeber seine Ansprüche aus der Garantieerklärung unmittelbar gegenüber dem Hersteller geltend macht.
4. Offensichtliche Mängel müssen ALPHA DATA e.K. unverzüglich, spätestens aber 8 Tage nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Das bezieht sich auch auf Reklamationen wegen eventl. Mengenabweichungen gegenüber den Versandpapieren.
5. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach
seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung (Wandlung) des Kaufvertrages geltend machen. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktritts- und Wandlungsrecht zu.
6. ALPHA DATA e.K. haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur begrenzt, ansonsten bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schadensansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.
7. Speichern von Daten: Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die personenbezogenen Daten aus diesem Kaufvertrag von dem Auftragnehmer zum Zwecke der Nutzung im kaufmännischen Betrieb des Auftragnehmers auf Datenträger gespeichert werden. Die Weitergabe der gespeicherten Daten durch den Auftragnehmer an Dritte ist ausgeschlossen.

B: Lieferung von Serviceleistungen
Als Serviceleistung gelten insbesondere Installation, Wartung, Fehlersuche, Einstellung und Justierung von Hardwareprodukten sowie der Austausch defekter Bauteile und Einweisung der Anwender. Die Lieferung der Ersatzteile ist nicht Bestandteil der Serviceleistung.
Der Kunde vergütet die Arbeits- und Reisezeit von ALPHA DATA e.K. nach Zeitaufwand entsprechend der Preisliste von ALPHA DATA e.K.. Auch die Km-Pauschale für Kfz-Fahrten gehen aus dieser Preisliste hervor. Die aktuelle Preisliste wird dem Auftraggeber mit dem Angebot zugestellt. Der Zeitaufwand wird in Einheiten von 15 Minuten erfasst. Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Übernachtungskosten werden nach tatsachlichem Aufwand, Tagesspesen nach den Sätzen der Lohnsteuerrichtlinie berechnet. Alle Preise gelten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach der Erbringung der Serviceleistung.
Der Auftraggeber gewährt ALPHA DATA e.K. den freien Zugang zum Serviceobjekt, sorgt für ausreichend großen und geeigneten Raum und unterstützt die Arbeiten von ALPHA DATA e.K. bestmöglich. Darüber hinaus stellt der Auftraggeber sicher, dass alle erforderliche Informationen wie benutzerspezifische Konfiguration, Parameter, etc. dem Servicetechniker von ALPHA DATA e.K. rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Die Haftung von ALPHA DATA e.K. ist begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Serviceauftrags. Weitere
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von ALPHA DATA e.K. als auch auf ein Verschulden vom Auftraggeber zurückzuführen, muss sich der Auftraggeber sein Mitverschulden anrechnen lassen. Insbesondere ist der Auftraggeber für rechtzeitige Datensicherung vor Beginn der Servicetätigkeit verantwortlich. ALPHA DATA e.K. kann nicht für Datenverlust bzw. Verlust der benutzerspezifischen Konfiguration des Serviceobjekts haftbar gemacht werden.
ALPHA DATA e.K. ist insbesondere berechtigt, Vertrage über Serviceleistungen fristlos zu kündigen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen nicht nachkommt.
Die von ALPHA DATA e.K. ausgehändigten Dokumente, Abbildungen und sonstige Unterlagen sind vertraulich und dürfen Dritten nicht zuganglich gemacht werden. Der Auftraggeber ist verpflichtet seine Mitarbeiter und Gehilfen über diese Vertraulichkeit zu informieren.

C: Weitere Bedingungen für die Lieferung von Waren und Leistungen
Zahlungsbedingungen

Die jeweiligen Rechnungsbeträge sind fällig und zahlbar per V-Scheck, in bar oder per sofortige Onlineüberweisung ohne Abzüge, es sei denn, es wurden andere Zahlungsmodalitäten schriftlich vereinbart. Beim Erstauftrag bzw. im Einzelfall auch bei bestehender Geschäftsbeziehung ist ALPHA DATA e.K. berechtigt nach eigenem Ermessen Vorauszahlung zu fordern.
ALPHA-DATA e.K. ist berechtigt, die unverzügliche Zahlung aller offenen und noch nicht zur Zahlung fälligen Rechnungen und Vorausleistungen zu verlangen, falls der Auftraggeber (Vertragspartner) mit seinen Zahlungen in Verzug kommt oder bei ihm eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse und ähnliches eintritt. In diesem Falle obliegt es ALPHA DATA e.K., das Weiterarbeiten an den laufenden Aufträgen einzustellen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Hohe von 4% über dem jeweiligen Bankdiskontsatz vom Tage des Eintritts des Zahlungsverzugs bis zum Eingang der überfälligen Betrage in bar oder unbar bei der Fa. ALPHA- DATA e.K. erhoben.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Geltung des UN -Kaufrechts ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Neuss. Für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag, den Zahlungsvereinbarungen und sonstige den Vertrag und deren Ausführung betreffenden Abreden wird Neuss als Erfüllungsort vereinbart. Das gilt auch für Kunden, die keinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Auftraggeber, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Gleiches gilt im Falle notwendig werdender Mahn- oder sonstiger prozessrelevanter Verfahren.
Nebenbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nachtrage des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchfuhrbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regellücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hatten, sofern sie bei Vertragsabschluss diesen Aspekt beachtet hätten.

Kontakt

alpha-data e.K.
Meertal 3
41464 Neuss

Tel: 02131 - 5244488
Fax: 02131 - 5244487
Mobil: 0163 - 2988172
E-Mail: mohmand@alpha-data.eu

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